Bei frauenspezifischen Belangen (innerhalb der Stadtverwaltung) ist die Frauenbeauftragte gemäß des Hessischen Gleichstellungsgesetz (HGlG) an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen als Teil der Dienststellenleitung zu beteiligen.
Auf kommunaler Ebene arbeitet die Frauenbeauftragte an der Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit in der Gesellschaft. Für die Umsetzung dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe arbeitet sie u. a. eng mit Frauengruppen, Organisationen und Verbänden zusammen.