Bei frauenspezifischen Belangen (innerhalb der Stadtverwaltung) ist die Frauenbeauftragte gemäß des Hessischen Gleichstellungsgesetz (HGlG) an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen als Teil der Dienststellenleitung zu beteiligen.
Auf kommunaler Ebene arbeitet die Frauenbeauftragte an der Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit in der Gesellschaft. Für die Umsetzung dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe arbeitet sie u. a. eng mit Frauengruppen, Organisationen und Verbänden zusammen.
Frauenbüros in den Kommunen
Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Sie
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalWomen's offices in the municipalities
Frauenbüros in den Kommunen
An Ihr örtliches Frauenbüro.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros – LAG – hat in ihrem Internetauftritt eine Landkarte eingestellt, in der Sie die Frauenbüros finden, die Mitglied der LAG sind:
LAG Frauenbüros – mit LandkarteDie Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.
Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG)