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Errichtung einer Geothermieanlage (wasserrechtliche Erlaubnis)

Info

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Geothermieanlage errichten wollen, benötigen Sie hierfür in vielen Fällen eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Unter Geothermie/ Erdwärme versteht man die in der Erdoberfläche gespeicherte thermische Energie. Diese kann untern anderem zum Heizen, Kühlen, oder zum Warmwasseraufbereiten genutzt werden.

Das am häufigsten eingesetzte System ist die Erdwärmesonde, gefolgt von geothermischen Brunnenanlagen (Wasser-Wasser-Wärmepumpen) und Erdwärmekollektoren. 

Da für die Errichtung von Geothermieanlagen Bohrungen erforderlich sind, welche das Grundwasser beeinflussen können, handelt es sich dabei um eine Grundwasserbenutzung im Sinne des § 9 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). In der Regel ist daher eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung von Geothermieanlagen erforderlich.

Ausnahmen, für die eine Anzeige notwendig ist, gelten für die folgende Art der Geothermieanlagen:

  • Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörbe, Spiral- und Schneckensonden bis 5 Meter Einbautiefe
  • Geothermische Brunnenanlagen für private Haushalte.

Der Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis bzw. die Anzeige ist an die untere Wasser- und Bodenschutzbehörde zu richten.

Sofern weitere Erlaubnisse erforderlich sind, wird die untere Wasser- und Bodenschutzbehörde das genaue Vorgehen individuell mit Ihnen im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens abstimmen.

Ob Ihr Grundstück grundsätzlich für die Errichtung einer Geothermieanlage geeignet ist, können Sie jederzeit bei der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde erfragen.

Benötigte Unterlagen

Für Antrags- und Anzeigeformulare wird auf den Downloadbereich der Internetseite des HLNUG verwiesen: https://www.hlnug.de/themen/geologie/erdwaerme-geothermie/oberflaechennahe-geothermie

Anträge und Anzeigen sind in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde einzureichen.

Je nach Lage und Tiefe der Geothermieanlage werden das HLNUG und das Regierungspräsidium Darmstadt/Bergbehörde bei der Prüfung der Unterlagen beteiligt. Bitte beachten Sie, dass sich dies auf die Dauer der Erlaubniserteilung auswirken kann.


Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • Hessisches Wassergesetz (HWG),
  • Erlass des hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat "Anforderungen des Gewässerschutzes an oberflächennahe Erdwärmesondenanlagen" vom 11.11.2024 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen 48/2024 vom 25.11.2024)

Gebühren

Die Gebühren werden nach Zeitaufwand bemessen, wobei bei Anlagen über 30 kW sowie bei Bohrtiefen von mehr als 100 m zusätzliche Kosten anfallen (VwKostO). Es wird ein Gebührenbescheid erlassen.