Ihr Kind wird oder wurde in einer städtischen Kindertagesstätte betreut? Immer wieder treten in diesem Zusammenhang Fragen zu den Elternentgelten/Betreuungskosten für den Besuch einer städtischen Kinderkrippe, einem städtischen Kindergarten oder einem städtischen Kinderhort auf.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Abrechnung von:
Ansprechpartner: Herr Günther Scharmann und Frau Nagel.
Bildungs- und Teilhabepaket
Sollten Sie Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Für Bezieher von Bürgergeld ist das für den Wohnort zuständige jobcenter Ansprechpartner.
Für Bezieher von Sozialgeld, Sozialhilfe, Asylbewerber-Leistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag, die Ihren Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben, ist das Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt zuständig
Übernahme von Betreuungskosten für Familien mit geringem Einkommen:
Ihr Kind ist wohnhaft in der Wissenschaftsstadt Darmstadt besucht eine Kinderkrippe, ein Kindergarten ein Kinderhort oder die Betreuung an einer Darmstädter Schule (nur bis zur 4.Klasse) und Sie haben Fragen zur Übernahme des Kostenbeitrages und möchten einen Antrag auf Freistellung/Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Betreuung Ihres Kindes stellen, dann wenden Sie sich bitten an: Frau Kraft und Frau Kocaoglu.