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Einbürgerung einer Ausländerin / eines Ausländers

Beschreibung

Wenn Sie in Darmstadt wohnen, können Sie bei uns Ihren Antrag auf Einbürgerung abgeben.

Für die Anspruchseinbürgerung gelten folgende Voraussetzungen:
1. Sie leben schon fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland
2. Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
3. Sie haben ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
4. Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder SGB XII sichern
5. Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis (NICHT möglich ist die Einbürgerungen mit einem Aufenthalt nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f,19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und §104c des Aufenthaltsgesetzes)
- Freizügigkeit (für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz bzw. deren Familienangehörige)
- Blaue Karte EU
6. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
7. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
8. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges

 

Benötigte Unterlagen

- Formular Einbürgerungsantrag
- Formular Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Formular Informationen zum Datenschutz
- Formular Loyalitätserklärung
- Formular Merkblatt zur Verfassungstreue
- Formular Inforationsblatt zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit
- aktueller Nationalpass und/oder Passersatz (Original und Kopie)
- aktueller Aufenthaltstitel (Original und Kopie)
- aktuelles Foto
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil; Original und Kopie; wenn erforderlich mit Übersetzung)
- Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse (Original und Kopie; z.B. Sprachzertifikat oder Schulabschlusszeugnis mit der Deutschnote "ausreichend" oder höher)
- Nachweis über Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Original und Kopie; z.B. Einbürgerungstest oder Schulabschlusszeugnis mit der Politiknote "ausreichend" oder höher)
- Einkommensnachweise (z. B. Entgeltabrechnungen der letzten drei Monate)
- Rentenversicherungsverlauf

Je nach Einzelfall können folgende Nachweise erforderlich sein:
- Asylanerkennungsbescheid (Original und Kopie)
- Schulbescheinigung/Studienbescheinigung/Ausbildungsvertrag/Kindergartenbescheinigung
- aktuelle Leistungsbescheide

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Abgabe des Antrags vom Regierungspräsidium Darmstadt angefordert. Über die Zahlungsmöglichkeiten werden Sie im Brief mit der Rechnung informiert.

Vorsprachen sind nur mit einem zuvor vereinbarten Termin möglich. Eine telefonische Terminvergabe ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass es aktuell eine Wartezeit bei der Terminvergabe gibt. Bitte senden Sie uns zur Terminvereinbarung eine schriftliche Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail. Geben Sie dabei zwingend den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse aller Personen an, die zum Termin kommen wollen.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

 

Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

Einbürgerung

Herausgebende Stelle