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Einbürgerung einer Ausländerin / eines Ausländers

Beschreibung

Wenn Sie in Darmstadt wohnen, können Sie bei uns Ihren Antrag auf Einbürgerung abgeben.

Für die Anspruchseinbürgerung gelten folgende Voraussetzungen:
1. Sie leben schon fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland
2. Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
3. Sie haben ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
4. Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder SGB XII sichern
5. Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis (NICHT möglich ist die Einbürgerungen mit einem Aufenthalt nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes)
- Freizügigkeit (für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz bzw. deren Familienangehörige)
- Blaue Karte EU
6. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
7. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
8. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges

 

Zuständigkeiten für die Einbürgerung nach den Anfangsbuchstaben Ihres Namens:

A-G, Feick, Tel.: 06151/13-2258

H-L, Bechtel, Tel.: 06151/13-3687

M-Z, Krentscher, Tel.: 06151/13-3962

Benötigte Unterlagen

- Formular Einbürgerungsantrag
- Formular Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Formular Informationen zum Datenschutz
- Formular Loyalitätserklärung
- Formular Merkblatt zur Verfassungstreue
- Formular Informationsblatt zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit
- aktueller Nationalpass und/oder Passersatz (Original und Kopie)
- aktueller Aufenthaltstitel (Original und Kopie)
- aktuelles Foto
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil; Original und Kopie; wenn erforderlich mit Übersetzung)
- Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse (Original und Kopie; z.B. Sprachzertifikat oder Schulabschlusszeugnis mit der Deutschnote "ausreichend" oder höher)
- Nachweis über Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Original und Kopie; z.B. Einbürgerungstest oder Schulabschlusszeugnis mit der Politiknote "ausreichend" oder höher)
- Einkommensnachweise (z. B. Entgeltabrechnungen der letzten drei Monate)
- Rentenversicherungsverlauf

Je nach Einzelfall können folgende Nachweise erforderlich sein:
- Asylanerkennungsbescheid (Original und Kopie)
- Schulbescheinigung/Studienbescheinigung/Ausbildungsvertrag/Kindergartenbescheinigung
- aktuelle Leistungsbescheide

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Abgabe des Antrags vom Regierungspräsidium Darmstadt angefordert. Über die Zahlungsmöglichkeiten werden Sie im Brief mit der Rechnung informiert.

Vorsprachen sind nur mit einem zuvor vereinbarten Termin möglich. Eine telefonische Terminvergabe ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass es aktuell eine Wartezeit bei der Terminvergabe gibt. Bitte senden Sie uns zur Terminvereinbarung eine schriftliche Anfrage per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Geben Sie dabei zwingend den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse aller Personen an, die zum Termin kommen wollen.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Volltext

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • ist nicht vorbestraft,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
  • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
  • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalNaturalization
Einbürgerung

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.

Weiterführende Informationen

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

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