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Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

Beschreibung

Der nachgezogene Ehegatte kann im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen eigenständigen, also nicht mehr vom Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft abhängigen Aufenthaltstitel erhalten.

Erwerbstätigkeit
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist jede unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.

Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Der antragstellende Ehegatte besitzt zum Zeitpunkt der Antragstellung eine ehebedingte Aufenthaltserlaubnis
- die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens drei Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden haben      

oder

- Stammberechtigte Ehegatte ist gestorben, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und er bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU war

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts:
    →bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:
    Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
    Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts

    →bei Selbständigen/Freiberuflichen:
    Bescheinigung über den durchschnittlichen Nettogewinn
    Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
    Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Krankenversicherungsnachweis
    →wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police

  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation). Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 31 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.