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Datenschutz-Aufgaben

Aufgaben

Die Kernaufgaben der Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DS-GVO und § 7 HDSIG sind:

  • Unterrichtung und Beratung der obersten Behördenebene, der Organisationseinheiten sowie der Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt in allen datenschutzrelevanten Belangen
  • Überwachung der Einhaltung der DS-GVO und anderer Datenschutzvorschriften
  • Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten
  • Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Bearbeitung allgemeiner Anfragen und Beschwerden zum Datenschutz von Betroffenen in eigener Angelegenheit
  • Zusammenarbeit mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Rechtsgrundlagen

Artikel 39 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

§7 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

 

Hinweis zur Bearbeitungsdauer von Auskunftsanträgen:
Die Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen. Gemäß Art. 12 Abs. 3 DS-GVO wird Ihr Antrag grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang beantwortet.

Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Bearbeitungsdauer vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens abhängt. In Einzelfällen – insbesondere bei umfangreichen oder besonders komplexen Anfragen – kann eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie fristgerecht über die Gründe sowie die voraussichtliche weitere Dauer informiert.

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund unterschiedlicher Prüf- und Abstimmungsprozesse keine verbindlichen individuellen Bearbeitungszeiten im Voraus zugesichert werden können. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihr Anliegen so zügig wie möglich zu bearbeiten.