Beratung in statischer-, wärme- und schalltechnischer Hinsicht und zu technischen Baubestimmungen, Erteilung von Prüfaufträgen.
Archivierung von bautechnischen Unterlagen, Überwachung der Vorlage von erforderlichen Unterlagen im Bauablauf.
Durch Anklicken eines Begriffs können Sie weitere Informationen abfragen.
Durch Anklicken des Links
https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Bauvorschriften
können Sie Informationen abfragen zu den Themen:
•Hessische Bauordnung (HBO)
•Bauvorlagenerlass und Vordrucke
•Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO)
•Hess. Verordnung über Prüfberechtigte u. Prüfsachverständige (HPPVO)
Prüfgebühren nach HPPVO
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.
Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.
Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.