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Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Beschreibung

Einem geduldeten Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Besitz einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
  • Ein ggf. durchlaufenes Asylverfahren muss bestandskräftig abgelehnt worden sein
  • Ununterbrochener erlaubter, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet seit 6 Jahren
    → Mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft, ist ein ununterbrochener erlaubter, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet von 4 Jahren erforderlich.
  • der Lebensunterhalt wird überwiegend eigenständig gesichert oder bei der Betrachtung der bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie der familiären Lebenssituation ist zu erwarten, dass der Lebensunterhalt im Sinne von § 2 Absatz 3 AufenthG gesichert wird
  • hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Geklärte Identität
  • bei Kindern kann im schulpflichtigen Alter deren tatsächlichen Schulbesuch nachgewiesen werden

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG oder Duldung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    → Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    → Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
    → Ggf. Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen für alle im Haushalt lebenden Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft (Bescheid AsylbLG einschließlich Berechnungsbogen, Bescheid Arbeitslosengeld 1, u.a.)
  • Nachweis des Ausbildungsplatzes
  • Krankenversicherungsnachweis
    → wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Aktuelle Schulbescheinigung der schulpflichtigen Kinder
  • Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse A2-Niveau
  • ggf. Nachweis über sonstige Integrationsleistungen

Rechtsgrundlagen

§ 25b Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25b.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte