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Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

Beschreibung

Geduldete Jugendliche und Heranwachsende sollen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich in Deutschland gut integriert haben.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG oder seit mindestens zwölf Monaten im Besitz einer Duldung
  • Ein ggf. durchlaufenes Asylverfahren muss bestandskräftig abgelehnt worden sein
  • Antragsstellung vor Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Ununterbrochener erlaubter, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet seit 3 Jahren
  • Mindestens 3-jähriger erfolgreicher Schulbesuch im Bundesgebiet oder
  • Anerkannter Schul- oder Berufsabschluss im Bundesgebiet erworben
  • Geklärte Identität

Benötigte Unterlagen

  •  Gültiger Pass
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG oder Duldung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
  • Krankenversicherungsnachweis
    → wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweis des Arbeitsplatzes bzw. Ausbildungsplatz
  • Aktuelle Schulbescheinigung
  • Schulzeugnisse
  • Ggf. Nachweis über den erworbenen Berufsabschluss (einschließlich Zeugnisse)

Rechtsgrundlagen

§ 25a Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte