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Aufenthaltserlaubnisse für Staatsangehörige privilegierter Staaten

Beschreibung

Wenn Sie Staatsangehörige von

  • Australien,
  • Neuseeland,
  • Israel,
  • Japan,
  • Kanada,
  • der Republik Korea,
  • der Vereinigten Staaten von Amerika oder
  • des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland

sind, können Sie ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Wenn Sie visumfrei einreisen und sich länger als 90 Tage hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie mit Visum einreisen, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen bevor Ihr Visum abläuft. Vor Beantragung des Aufenthaltstitels müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Solange die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitsaufnahme noch nicht zugestimmt hat, kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis für diesen Zweck in der Regel noch nicht erteilen. Wir empfehlen daher, rechtzeitig die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis an die Ausländerbehörde zu senden.

Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra,Brasilien,El Salvador,Honduras,Monaco,San Marino, sofern Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Aufenthaltszweck angeben und Nachweise beifügen (z.B. Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung)
  • Krankenversicherungsnachweis
    wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)

Rechtsgrundlagen

§ 41 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__41.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.