Für den Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 1 Jahr erteilt werden.Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache kann nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden. Dieser setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglichen Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Visumspflicht
Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum.
Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten.
Ein Aufenthaltstitel zum Besuch eines Sprachkurses muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden. Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist.
Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Erwerbstätigkeit
Seit dem 01.03.2024 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche. Selbständige Tätigkeiten sind nicht erlaubt. Eine nicht personalisierte Bestätigung der Gesetzesänderung erhalten Sie hier.
Voraussetzungen
§ 16f AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16f.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte.