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Aufenthaltserlaubnis nach Anerkennung einer Flüchtlingseigenschaft

Beschreibung

Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt wurde, erhalten einen Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird für drei Jahre erteilt. Die Verlängerung erfolgt für drei Jahre.

Für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels erhalten Sie zeitnah unaufgefordert einen Termin. Wir bitten um etwas Geduld. Für die Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels haben Sie vor Ablauf fristgerecht die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu beantragen.

Wohnsitzregelung
Sie sind verpflichtet in dem Bundesland zu wohnen, in dem das Asylverfahren durchgeführt wurde, wenn der Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab dem 01.01.2016 erlassen wurde und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
  • kein aktuell wirkendes Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgrund einer Ausweisung wegen einem besonders schwerwiegendem Ausweisungsinteresse

Benötigte Unterlagen

  • Letztmalig ausgestellte Aufenthaltsgestattung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Ggf. Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts:

Bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:

  • Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts

Bei Selbständigen/Freiberuflichen:

  • Bescheinigung über den durchschnittlichen Nettogewinn
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Ggf. Nachweis über den Bezug von öffentlichen Leistungen z. B. nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG
  • Krankenversicherungsnachweis
     → wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
     → wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 2 erste Alternative Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html)

Gebühren

Flüchtlinge sind von den Gebühren für eine Aufenthaltserlaubnis befreit.
Weitere Informationen können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.