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Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Abschiebungsverbotes

Info

Personen, bei denen Abschiebungsverbote bezüglich eines oder mehrerer Staaten festgestellt wurden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt. Die Verlängerung erfolgt für zwei Jahre.

Für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels erhalten Sie nach dem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens zeitnah unaufgefordert einen Termin. Wir bitten um etwas Geduld. Für die Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels haben Sie vor Ablauf fristgerecht die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu beantragen.

Wohnsitzregelung
Sie sind verpflichtet in dem Bundesland zu wohnen, in dem das Asylverfahren durchgeführt wurde, wenn der Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab dem 01.01.2016 erlassen wurde und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • die Ausreise in einen anderen Staat weder möglich noch zumutbar
  • die schutzsuchende Person verstößt nicht gegen Mitwirkungspflichten und stellt keine Gefahr für die Sicherheit dar
  • kein aktuell wirkendes Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgrund einer Ausweisung wegen einem besonders schwerwiegendem Ausweisungsinteresse

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Letztmalig ausgestellte Aufenthaltsgestattung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Ggf. Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts:

Bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:

  • Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts

Bei Selbständigen/Freiberuflichen:

  • Bescheinigung über den durchschnittlichen Nettogewinn
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Ggf. Nachweis über den Bezug von öffentlichen Leistungen z. B. nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG
  • Krankenversicherungsnachweis
    →wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.