Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Arbeitslosengeld II, kurz Alg II oder ALG II, in der Öffentlichkeit besser bekannt als „Hartz IV“).
Arbeitslosengeld II ist eine Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden und ihr Einkommen nicht ausreicht um den Lebensunterhalt sicherzustellen oder weil sie mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.
Es soll den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Wenn Sie in der Stadt Darmstadt noch nie bzw. innerhalb der letzten 3 Monate keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II bezogen haben, wenden Sie sich bitte für Ihre erste Vorsprache an die Leistungsrechtliche Erstberatung (LEB).
Tel.: 06151 - 428 540
E-Mail: Jobcenter-Darmstadt@jobcenter-ge.de
Öffnungszeiten der Erstberatung:
(Sie können in der Erstberatung ohne Termin vorsprechen):
Mo bis Fr: 8:00 - 11:00 Uhr
Mo, Di, Do: 13:00 - 15:00 Uhr
Das Jobcenter Darmstadt bietet in Kooperation mit dem Interkulturellen Büro der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Deutschen Roten Kreuz für Menschen mit Migrationshintergrund eine kostenlose und vertrauliche Unterstützung bei der Antragstellung an.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Agentur für Arbeit, Groß Gerauer Weg 7, Raum 528 B, 5. Etage zu finden.
>>> Weitere Informationen zur Ausfüllhilfe / Antragsbegleitung
Kontakt:
Jobcenter Darmstadt
Groß-Gerauer-Weg 3
64295 Darmstadt
Telefonisches ServiceCenter (SC)
Tel.: 06151 / 428 540
(Mo - Fr 8:00 - 18:00 Uhr)
Das SC nimmt alle Anrufe, die beim Jobcenter eingehen, entgegen.
Anliegen, die das ServiceCenter nicht endgültig klären kann, werden an die zuständigen Beschäftigten schriftlich weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann zeitnah eine Rückmeldung.
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine Leistung des Sozialstaats für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.
Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht Ihnen die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft.
Gleichzeitig erhalten erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte umfassende Unterstützung von den Jobcentern bei der Suche nach einer Arbeit oder Qualifikationsmöglichkeiten.
Wer Leistungen des Staates, also der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bekommt, muss umgekehrt aktiv daran mitwirken, dass er oder sie möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Die Jobcenter unterstützen Sie dabei.
Auch hilfebedürftige Kinder erhalten Bürgergeld und werden von den Jobcentern in den Blick genommen, um ihnen Zugang zu Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.
Wichtig: Das Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt.
Wenn Sie bisher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen haben, bekommen Sie seit dem 01.01.2023 Bürgergeld.
Die Grundsicherungsleistungen werden jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
Pauschalierter monatlicher Betrag (Regelbedarf)
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, erhalten Sie einen pauschalierten Betrag zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes (sogenannter Regelbedarf). Er deckt Ihre Bedürfnisse ab, wie beispielsweise Ernährung, Kleidung und Körperpflege und wird jährlich angepasst. Für 2024 gelten bei den Regelbedarfsstufen (RBS) folgende Beträge:
Sofortzuschlag für Kinder
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zusätzlich einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR (RBS 3-6).
Mehrbedarfe
Wenn Sie aufgrund besonderer Situationen mehr Geld benötigen, können Sie auch dafür – bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen – zusätzliche Leistungen erhalten. Leistungen für sogenannte Mehrbedarfe erhalten beispielsweise werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten oder Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen.
Kosten für Unterkunft und Heizung
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung übernommen, soweit diese Kosten angemessen sind. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Kosten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses übernommen (Nettokaltmiete), auch wenn diese nicht angemessen sind (sogenannte "Karenzzeit"). Ab dem zweiten Jahr des Leistungsbezugs werden die Kosten nur noch übernommen, wenn sie angemessen sind.
Die einjährige Karenzzeit gilt nicht für Heizkosten. Heizkosten werden auch im ersten Jahr nicht im tatsächlichen, sondern im angemessenen Umfang übernommen. Welche Kosten angemessen sind, hängt von dem Ort ab, in dem Sie wohnen.
Darüber hinaus können Sie folgende Leistungen erhalten:
Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Personen, mit denen Sie in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben, berücksichtigt, denn Bürgergeld können Sie nur erhalten, wenn Sie hilfebedürftig sind.
Zum Einkommen gehören:
Davon werden abgezogen:
Grundsätzlich gilt: Ihr Einkommen bis 100,00 EUR wird nicht berücksichtigt (Absetzbetrag). Haben Sie Einkommen über 100 EUR, wird außerdem ein weiterer, bestimmter Betrag nicht berücksichtigt (sogenannter Freibetrag). Dieser Betrag ist von der Höhe Ihres erzielten Bruttoeinkommens abhängig.
Als junger Mensch dürfen Sie das Einkommen aus Schüler- und Studierendenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520,00 EUR) behalten. Ihr Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
Auch Bundesfreiwilligendienst- und FSJ-Leistende profitieren von erhöhten Freibeträgen genauso wie junge Menschen in der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.
Auch beim – verwertbaren – Vermögen gelten Freibeträge.
Vermögen ist die Gesamtheit (Bestand) der in Geld messbaren Besitztümer einer Person. Doch nicht alles Vermögen muss verwertet werden. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt direkt verwendet werden kann oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, über die Sie nicht frei verfügen können oder dürfen, beispielsweise, weil der Vermögensgegenstand verpfändet ist.
Zum Vermögen zählen beispielsweise:
Für die Vermögensfreibeträge gilt folgendes:
Grundsätzlich wird von Ihrem Vermögen nicht berücksichtigt:
Leistungsminderungen
Das Bürgergeld kann wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen gemindert werden:
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalApply for a citizen's allowance
Bürgergeld beantragen
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Um Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter. Das geht auch online.
Bürgergeld schriftlich beantragen:
Bürgergeld online beantragen:
Falls Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter nicht bekannt ist, können Sie auf der Sozialplattform unter Angabe Ihres Wohnortes die zuständige Stelle ermitteln
Wenn Sie in einem Landkreis oder einer Stadt unter Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit leben:
Wenn Sie in einem Landkreis oder einer Stadt leben, in welchem die Zuständigkeit bei einem zugelassenen Kommunalen Träger liegt:
Ausnahme:
Ausnahme von der Ausnahme:
Durch das Bürgergeld-Gesetz wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2023 umfassend reformiert und auf die Höhe der Zeit gebracht. Weitere Informationen erhalten sie auf dem Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit sowie der Sozialplattform.
Allgemeine Informationen und Merkblätter zu Bürgergeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Erklärvideos zum Bürgergeld und zum Jobcenter auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Detaillierte Informationen zu den Antragsverfahren und Ansprechpunkten in einigen Kommunen finden sie auf der Internetseite der kommunalen Jobcenter
Sozialplattform
General information and fact sheets on Citizen's Income on the website of the Federal Employment Agency
Explanatory videos on the Citizen's Income and the Jobcenter on the website of the Federal Employment Agency
Detailed information on the application procedures and contact points in some municipalities can be found on the website of the municipal job centers
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