Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen.
Privatpersonen haben die Möglichkeit, eine Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr anzuzeigen.
Die Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Die anzeigende Person muss grundsätzlich als Zeuge zur Verfügung stehen und ggfs. auch bei Gericht aussagen. Anonyme Anzeigen können nicht bearbeitet werden.
Was ist Parken und wann liegt unter anderem eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor?
Wann liegt unter anderem eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor?
Die Anzeige kann per Mail, per Fax oder postalisch erfolgen.
§ 49 StVO und § 24 StVG
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
https://rp-kassel.hessen.de/sicherheit/zentrale-bussgeldstelle