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Verkehrsbehördliche Anordnungen von fließendem und ruhendem Verkehr

Info

Ausnahmegenehmigungen nach StVO

  • Parkgenehmigungen
  • Anordnung von verkehrlichen Beschränkungen
  • verkehrsrechtliche Genehmigungen
  • Schulwegsicherung (Schulwegpläne)
  • Genehmigung von Arbeiten im öffentlichnen Verkehrsraum (Beschilderungspläne)
  • Verkehrsbeobachtung
  • Geschwindigkeitsmessungen
  • Verkehrsschau, Bewohnerparken
  • Behindertenparkplätze
  • Anwohnerparkausweis
  • Schwertransporte
  • Straßenfeste
  • Sperrung bei Veranstaltungen

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
  • Veranstaltungsort und -datum,
  • die Dauer der Veranstaltung,
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
  • den Streckenverlauf,
  • die Startweise.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

Herausgebende Stelle