Zurück

Verkehrsbehördliche Anordnungen von fließendem und ruhendem Verkehr

Info

Ausnahmegenehmigungen nach StVO

  • Parkgenehmigungen
  • Anordnung von verkehrlichen Beschränkungen
  • verkehrsrechtliche Genehmigungen
  • Schulwegsicherung (Schulwegpläne)
  • Genehmigung von Arbeiten im öffentlichnen Verkehrsraum (Beschilderungspläne)
  • Verkehrsbeobachtung
  • Geschwindigkeitsmessungen
  • Verkehrsschau, Bewohnerparken
  • Behindertenparkplätze
  • Anwohnerparkausweis
  • Schwertransporte
  • Straßenfeste
  • Sperrung bei Veranstaltungen

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Volltext

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.


An wen muss ich mich wenden?

Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
  • Veranstaltungsort und -datum,
  • die Dauer der Veranstaltung,
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
  • den Streckenverlauf,
  • die Startweise.