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Veranstaltungen im öffentlichen Raum (Straßenfeste, Märkte, Sportveranstaltungen)

Info

Hinweis: 

Antragsteller sind diejenigen, die die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beantragung und Durchführung der Veranstaltung nach § 29 Absatz 2 StVO sowie für Haftpflicht/Schadenshaftpflicht tragen.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung
  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkejrsordnung (StVO) i.V.m. § 29 Absatz 2 StVO und
  • gegebenenfalls ein Verkehrszeichenplan

Rechtsgrundlagen

§§ 29 Abs. 2 und 44 Abs. 3 StVO

Gebühren

ab 20,00 € je nach Aufwand