Hinweis:
Antragsteller sind diejenigen, die die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beantragung und Durchführung der Veranstaltung nach § 29 Absatz 2 StVO sowie für Haftpflicht/Schadenshaftpflicht tragen.
§§ 29 Abs. 2 und 44 Abs. 3 StVO
ab 20,00 € je nach Aufwand