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Überwachung des ruhenden Verkehrs

Info

Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge werden mit mobilen Datenerfassungsgeräten erfasst.

Das jeweilige Anschreiben durch die Bußgeldstelle ist abzuwarten. Von direkten telefonischen Anfragen hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit wird abgeraten.

Überwachungszeiten:
Montag bis Freitag 6.00 - 24.00 Uhr
Samstag und Sonntag nach Bedarf

Gebühren

Richtet sich nach dem Bußgeldkatalog

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html#BJNR067910012BJNE011700000
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html#BJNR013900011BJNE001400000
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html

Herausgebende Stelle