Hier erhalten Sie Auskunft über Planung, Bau, Betrieb und Controlling der öffentlichen Beleuchtung.
Annahme und Weiterleitung von Störungsmeldungen der öffentlichen Beleuchtung (Straßenlampe, Straßenlaterne, Straßenleuchte):
Zum Beispiel:
Sie haben Schäden oder Störungen beobachtet? Dann können Sie diese melden:
Mängelmelder
Sie können hier nur eine Straßenbeleuchtung melden, die im öffentlichen Raum steht. Für private Straßenlaternen ist die Stadt Darmstadt nicht zuständig.
Das passiert, wenn Sie eine beschädigte Straßenbeleuchtung gemeldet haben:
Ihre Meldung wird von an die Firma e-netz Südhessen weitergeleitet. Diese Firma betreibt das städtische Beleuchtungsnetz. Sie ist auch für die Wartung und Reparaturen zuständig. Die Reparatur erfolgt meistens innerhalb von 5 Tagen.
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Keine
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
04.12.2012