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Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Beschreibung

Wenn Sie seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ist dies bereits nach 2 Jahren Beschäftigung als Fachkraft möglich.

Sie besitzen als Fachkraft eine Blaue Karte EU? Dann gelten andere Voraussetzungen. Bitte informieren Sie sich dazu in der Dienstleistung "Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU"

Erwerbstätigkeit
Eine Niederlassungserlaubnis erlaubt in der Regel jede Art von Erwerbstätigkeit. Nur in besonderen Einzelfällen ist die Einschränkung der Arbeitserlaubnis möglich.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • 3 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft
  • Die Frist verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Sie sind weiterhin als Fachkraft erwerbstätig
  • Altersvorsorge
  • Sie haben für mindestens 36 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
  • Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, genügen auch 24 Monate.
  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Gesicherter Lebensunterhalt
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis der Kenntnisse der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
  • Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Bei einer Berufsausbildung oder einem Studium in Deutschland: Nachweis über den erreichten Abschluss
  • Zeugnisse, Urkunden
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis:
    ->wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    ->wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
  • Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.

  • Altersvorsorge
    Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
    Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
  •  Nachweis der Kenntnisse der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet durch erfolgreichen Tests "Leben in Deutschland"  oder alternativ durch nachweislichen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule

Rechtsgrundlagen

§ 18c Abs. 1 AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.