Im östlichen Bereich der "Kleingartenanlage Ziegelbusch II" (14 Gartenparzellen) besteht aufgrund von Ablagerungen und Auffüllungen aus den Nachkriegsjahren eine Gefahr für den Wirkungspfad Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze.
In den durchgeführten Bodenuntersuchungen wurden die Überschreitungen Prüfwerte der BBodSchV für Arsen, Quecksilber, Blei, polyzyxlische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) mit der Leitsubstanz Benz(a)pyren (BaP) festgestellt.
Für sechs der betroffenen Gartenparzellen bestehen derzeit Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, für diese Parzellen wurde eine Kündigung zum Pachtjahresende 2022 ausgesprochen. Die verbliebenen acht Parzellen wurden bereits im Dezember 2020 an die Stadt zurückgegeben und nicht mehr bewirtschaftet. Erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen kann mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes begonnen werden. Auf Grundlage dieses Sanierungskonzeptes wird anschließend die Teilfläche saniert und an den Kleingartenverein zurückgegeben.
Gemäß Umweltinformationsgesetz können die Gutachten beim Umweltamt und beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement eingesehen werden.