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H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Info

Eine Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen ist möglich.

(Bitte geben Sie bei Ihrer Kfz.-Versicherung an, dass die evb Nr. für H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen sein soll.)

 

Ihr Fahrzeug ist vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen und wird vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt?
Ein H-Kennzeichen, auch Oldtimer-Kennzeichen genannt, ist für historische Fahrzeuge bei allen Zulassungsarten möglich. Ausgenommen ist allerdings die Kombination mit einem Saisonkennzeichen.

Sollten Sie ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen zulassen wollen, dass bisher noch nicht in Darmstadt auf Ihren Name zugelassen ist:
dann schauen Sie bitte bei der entsprechenden Umschreibung nach den zusätzlich erforderlichen Unterlagen (s. Rubrik Umschreibung).

Benötigte Unterlagen

• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.); bitte geben Sie bei Ihrer Kfz.-Versicherung an, dass diese eVB-Nr. für ein „H-Kennzeichen“ sein soll

  • Bei Firmen/Vereinen: aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug/aktueller aus dem Vereinsregister (zusätzlich noch Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Geschäftsführers/ Vorsitzenden Original oder Kopie; Einzel- bzw. Gesamtprokura beachten!)
    Bei Einzelunternehmen
    : Gewerbeanmeldung sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass Original oder Kopie mit Meldebescheinigung
    (Bitte beachten Sie, dass SEPA-Basislastschriftmandate und Handelsregisterauszüge nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen)

• Gutachten nach §23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Oldtimer-Abnahme)

• Bescheinigung über Hauptuntersuchung (meistens Bestandteil der Abnahme nach §23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

• Bisherige Kennzeichenschilder (erforderlich, wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist)

• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung

• SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Formulare)

Bei Beauftragten zusätzlich: Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten (siehe Formulare)

Sollten Sie keine Meldebescheinigung/Gewerbeanmeldung  zur Hand haben, kann dies hier abgefragt werden (Mehrkosten hierfür: Meldedatenabfrage: 10,00 EUR, Gewerbeabfrage: 15,00 EUR)
Der Abruf der Meldedaten kann jedoch nur für Personen erfolgen, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben.

Rechtsgrundlagen

§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).

27,80 €

Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.

Sie können die Gebühr auch bar oder mit EC-Karte und PIN bezahlen.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)

Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Voraussetzungen

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung 
  • Versicherungsbestätigung  
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen 
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich: 
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten 
       
  • bei Firmen:  
     
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung  
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug  
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag  
       
  • wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:  
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)  
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)  
    • amtliche Kennzeichen  
    • Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung 
       
  • wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:  
    • Stilllegungsbescheinigung  
    • Fahrzeugbrief  
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung 
       
  • wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:  
    • alter Fahrzeugbrief  
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung  
    • Vollgutachten nach § 21 StVZO  

Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.

Welche Gebühren fallen an?

  • zwischen 26,80 Euro und 28,90 Euro
  • wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 Euro
  • wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich 0,30 Euro pro Stück
  • wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu 15,30 Euro
  • wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 Euro

Herausgebende Stelle