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Gestaltungsbeirat

Info

Der Gestaltungsbeirat als ein unabhängiges Sachverständigengremium soll die Stadt bei der Beurteilung von Planungen von Gebäuden mit städtebaulicher Bedeutung beraten.

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Stadtverordnetenversammlung haben im Dezember 2011 die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Zielsetzung ist die Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität bei stadtbildprägenden Bauvorhaben. Durch die damit verbundene öffentliche Diskussion soll zudem das Bewusstsein für Baukultur, Baukunst und Architektur gefördert werden.

In den Sitzungen stellen die Bauherrschaft oder deren Beauftragte das Vorhaben vor und erteilen dem Beirat alle erforderlichen Auskünfte. Dieser Sitzungsteil ist öffentlich.

Die Beratungen des Beirates über das Bauvorhaben sowie der Beschluss über seine Empfehlung erfolgen in nicht öffentlicher Sitzung.

Weitere Informationen, aktuelle Sitzungstermine und Protokolle finden Sie auf der Themenseite zum Gestaltungsbeirat

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Bauleitpläne:

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan:

Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

An wen muss ich mich wenden?

Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

Herausgebende Stelle