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Errichtung einer Geothermieanlage (wasserrechtliche Erlaubnis)

Info

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Geothermieanlage errichten wollen, benötigen Sie hierfür in vielen Fällen eine wasserrechtliche Erlaubnis.

 

Unter Geothermie/ Erdwärme versteht man die unter der Erdoberfläche liegende thermische Energie. Diese kann untern anderem zum Heizen, Kühlen, oder zum Warmwasseraufbereiten genutzt werden.

Da für die Errichtung von Geothermieanlagen Bohrungen erforderlich sind, welche das Grundwasser beeinflussen können, handelt es sich dabei um eine Grundwasserbenutzung im Sinne des § 9 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). In der Regel ist daher eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung von Geothermieanlagen erforderlich. Diese kann bei der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde beantragt werden.

Sofern weitere Erlaubnisse erforderlich sind, wird die untere Wasser- und Bodenschutzbehörde das genaue Vorgehen individuell mit Ihnen im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens abstimmen.

Ob Ihr Grundstück grundsätzlich für die Errichtung einer Geothermieanlage geeignet ist, können Sie jederzeit bei der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde erfragen.

Benötigte Unterlagen

Es ist ein Antrag in dreifacher Ausfertigung einzureichen, aus welchem alle für die Beurteilung erforderlichen Angaben hervorgehen. Auf der Homepage des HLNUG finden Sie ein entsprechendes Antragsformular (siehe nachstehende Links)

Antrag auf Erlaubnis einer Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden (EWS)
Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage mit einer Heizleistung bis 30 kW


Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • Hessisches Wassergesetz (HWG),
  • Erlass des hessischen Ministeriums für Umwelt,
  • Klimaschutz,
  • Landwirtschaft und Verbraucherschutz "Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden" vom 21.03.2014 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen 17/2014 vom 21.04.2014)

Gebühren

Die Gebühren werden nach Zeitaufwand bemessen. Es wird ein Gebührenbescheid erlassen.