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Ehrenamtscard Hessen

Wir sagen Danke

Wenn Sie bereits ehrenamtlich tätig sind, haben Sie die Möglichkeit, die Ehrenamts-Card Hessen zu erhalten.

Sie ist ein Dankeschön und eine Wertschätzung gegenüber allen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren und sich für andere und das Gemeinwohl einsetzen.


Was kann die Ehrenamts-Card Hessen (kurz E-Card)?

Die E-Card hat landesweite Gültigkeit. Als Inhaberin und Inhaberin der Ehrenamts-Card Hessen erhalten Sie bei vielen Sponsoren attraktive Vergünstigungen in den unterschiedlichsten Bereichen des Lebens, Kultur, Kino, usw. in Darmstadt und hessenweit (alle Angaben ohne Gewähr). Aktuelle Sonderaktionen in Zusammenhang mit der E-Card finden Sie hier.

Benötigte Unterlagen

Wie kann ich eine Ehrenamts-Card (kurz E-Card genannt)  beantragen?
Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:

  • mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtliche Tätigkeit(en)
  • mindestens seit fünf Jahren (bei Personen unter 21 Jahren seit 3 Jahren) oder seit Bestehen der Organisation Tätigkeit  für das Gemeinwohl
  • keine Aufwandsentschädigung, ausgenommen Erstattungen von Kosten
  • die Tätigkeit muss in Darmstadt ausgeübt werden.

Dann füllen Sie den nebenstehenden Antrag aus und senden Ihn an:

Bürgerinformationszentrum, Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt.

 

Hinweis: Ihre Organisation muss Ihre Angaben sowie die Erfüllung der Voraussetzungen im vorgegebenen Feld bestätigen. 


Wie lang ist die Ehrenamts-Card Hessen gültig?
Sie ist ab dem Ausstellungsmonat drei Jahre gültig. Sie kann nicht verlängert werden, sondern muss nach Ablauf neu beantragt werden.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
Das verdient Anerkennung!
Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.

Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen.  Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.

 

https://www.ecard-hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=3806

Voraussetzungen

  • mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
  • rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
  • mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
  • wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
  • Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.

Welche Gebühren fallen an?

Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen

Was sollte ich noch wissen?

  • Die Ehrenamts-Card gilt in ganz Hessen. Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Ehrenamts-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internetauftritt der Ehrenamts-Card Hessen unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
  • Es werden in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen für die Inhaber der Ehrenamts-Card organisiert. Häufig gibt es Freikarten für besondere Veranstaltungen zu gewinnen. Über diese meist sehr kurzfristigen Aktionen können Sie sich auch per Mail informieren lassen.

https://www.ecard-hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=4832

Herausgebende Stelle

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

25.09.2019