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Daueraufenthaltsrecht von Unionsbürgern und deren Angehörigen

Beschreibung

Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig entsprechend den Bestimmungen des Freizügigkeitsrechts im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht. Außer für den freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger gilt dies auch für seine Familienangehörigen und seinen Lebenspartner, wenn sie sich fünf Jahre rechtmäßig mit dem Unionsbürger in Deutschland aufgehalten haben.

Für Familienangehörige wird bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Aufenthaltskarte
  • Antrag Daueraufenthaltsrecht Daueraufenthaltskarte
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  •  Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre):
  • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
  • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
  • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel


Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert werden.

Hinweis: Das Recht zum Daueraufenthalt erlischt, wenn Sie Deutschland für mehr als 2 Jahre verlassen. Informieren Sie sich bitte bei uns, wenn Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland beabsichtigen.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.