Zurück

Datenschutz-Aufgaben

Info

Aufgaben

Die Kernaufgaben der Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DS-GVO und §7 HDSIG sind:

  • Unterrichtung und Beratung der obersten Behördenebene, der Organisationseinheiten sowie der Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt in allen Datenschutzrelevanten Belangen
  • Überwachung der Einhaltung der DS-GVO und anderer Datenschutzvorschriften
  • Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten
  • Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Bearbeitung allgemeiner Anfragen und Beschwerden zum Datenschutz von Betroffenen in eigener Angelegenheit
  • Zusammenarbeit mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.


Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen.

 

Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Hessen wird durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewährleistet.


Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw.

 

Für die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen, die ihren Sitz in Hessen haben, sorgt seit dem 01.07.2011 ebenfalls der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Rechtsgrundlage

Für öffentliche Stellen in Hessen gilt das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG).

Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung bei den nicht öffentlichen Stellen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-DSIFGHErahmen/format/xsl?oi=3cSBU86Se3&sourceP=%7B%22source%22:%22TOC%22%7D&docAcc=true
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie auch im Internetangebot des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.

https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html
https://www.datenschutz.hessen.de/

Herausgebende Stelle

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

14.06.2016