Info
Aufgaben
Die Kernaufgaben der Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DS-GVO und § 7 HDSIG sind:
- Unterrichtung und Beratung der obersten Behördenebene, der Organisationseinheiten sowie der Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt in allen datenschutzrelevanten Belangen
- Überwachung der Einhaltung der DS-GVO und anderer Datenschutzvorschriften
- Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten
- Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
- Bearbeitung allgemeiner Anfragen und Beschwerden zum Datenschutz von Betroffenen in eigener Angelegenheit
- Zusammenarbeit mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit