Sondernutzung zum Einbau von Bodenhülsen im öffentlichen Straßenraum Für den Einbau von Bodenhülsen als Schirmständer, z. B. im Bereich von Straßencafés ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Wird aus statischen Gründen der Einbau eines Fundaments erforderlich, muss ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.
Nachstehende Unterlagen 2fach:
Für Fundamente ist je nach Größe ein jährliches Nutzungsentgelt zu entrichten: