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Bildungs- und Teilhabepaket

Info

Leistungsangebot speziell zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 0-24 Jahren, für die Wohngeld oder Kinderzuschlag gezahlt wird bzw. die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.


Bei entsprechendem Bedarf haben die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen daher einen Rechtsanspruch auf Bildung sowie aufs Mitmachen und erhalten Unterstützung:

  • bei mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Schulausflügen, bei mehrtägigen Fahrten und eintägigen Ausflügen von Kindertageseinrichtungen,
  • beim Schulbedarf,
  • bei der Schülerbeförderung,
  • bei angemessener Lernförderung,
  • beim gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule und Kita und
  • bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).