Die Baumschutzsatzung soll dazu beitragen, den Baumbestand zu erhalten. Insofern sind Laubbäume ab einem Stammumfang von 60cm und Nadelbäume ab einem Stammumfang mit 90cm - gemessen in 1m Höhe - geschützt.
Fällung von Bäumen auf Privatgrundstücken:
Hierfür ist bei uns ein formloser Antrag (siehe "Baumfällantrag" in der Box Formulare, rechts) einzureichen, über den durch Ortsbesichtigung entschieden wird.
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Über eine kurze Anfrage bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung können Sie klären, was Sie in Ihrem Gemeinde- oder Stadtgebiet beim Baumfällen beachten müssen.
Über eine kurze Anfrage bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung können Sie klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Teilweise kann man Antragsformulare aus dem Internetauftritt der Gemeinde oder Stadt herunterladen
Ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt.
12.07.2022