Beschreibung
Einem geduldeten Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Besitz einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
- Ein ggf. durchlaufenes Asylverfahren muss bestandskräftig abgelehnt worden sein
- Ununterbrochener erlaubter, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet seit 6 Jahren
→ Mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft, ist ein ununterbrochener erlaubter, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet von 4 Jahren erforderlich.
- der Lebensunterhalt wird überwiegend eigenständig gesichert oder bei der Betrachtung der bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie der familiären Lebenssituation ist zu erwarten, dass der Lebensunterhalt im Sinne von § 2 Absatz 3 AufenthG gesichert wird
- hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Geklärte Identität
- bei Kindern kann im schulpflichtigen Alter deren tatsächlichen Schulbesuch nachgewiesen werden
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte