Zurück

Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten von Ausländern

Beschreibung

Sofern Sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben, können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen.

Visumspflicht
Nicht-EU-Bürger brauchen ein entsprechendes Visum zum Familiennachzug. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Der Aufenthaltstitel muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden. Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug ist jede unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit gestattet.

Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Sicherung des Lebensunterhalts
- ausreichender Wohnraum
- familiäre Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
- einfache deutsche Sprachkenntnisse, entsprechend dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts:
    →bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:
    • Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
    • Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts

    →bei Selbständigen/Freiberuflichen:
    • Bescheinigung über den durchschnittlichen Nettogewinn
    • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
    • Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Krankenversicherungsnachweis
    →wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind:
    eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police

  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)

  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation). Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer
  • Nachweise über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1)
  • Erklärung/Belehrung über die eheliche Lebensgemeinschaft


Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 30 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.