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Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Kurzinfo


Antrag (Formular: siehe Box, rechts) auf Erteilung einer Bescheinigung aufgrund § 7 Abs. 4 Nr. 2 / § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) für das bestehende bzw. zu erstellende Gebäude.

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz

Gebühren

i.d.R. 150,00 Euro pro Einheit

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Teaser

Verfahrensablauf

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer

Anträge / Formulare

  • kein vom Bund/Land vorgegebener Vordruck
  • von den zuständigen Behörden selbst entwickelte Formulare sind zu erfragen

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

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