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Antrag (Formular: siehe Box, rechts) auf Erteilung einer Bescheinigung aufgrund § 7 Abs. 4 Nr. 2 / § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) für das bestehende bzw. zu erstellende Gebäude.
Wohnungseigentumsgesetz
i.d.R. 150,00 Euro pro Einheit
http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__7.htmlhttps://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_06072021_SW35.htm