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Abfall: Sperrmüll

Kurzinfo


Was ist Sperrmüll?

Feste, sperrige Gegenstände des Hausrates, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Restabfallbehälter passen und nicht schwerer als 100 Kilogramm sind.

Zum Beispiel:
Möbel, Betten, Bilder, Koffer, Matratzen, PVC-Auslegware, Regale, Schränke, Sitzmöbel, Spielgeräte, Teppiche, Tische. Fahrräder, Handrasenmäher, Leiter, Metall-Möbel, Schubkarre, Sportgeräte.

  • Eine Sperrmüll Terminreservierung erfolgt über den nebenstehenden Onlinedienst 
    oder sie melden Ihren Sperrmülltermin per App an.
  • Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Info

Was ist kein Sperrmüll?
Alles, was mit dem Haus fest verbunden ist (zum Beispiel Balkongitter, Laminat, Holzdielen, Deckenverkleidungen, Heizkörper, WC- und Waschbecken), Bauabfälle, Fenster, Türen, Altreifen und Kraftfahrzeugteile gehören nicht zum Sperrmüll und können über die Recyclingstation entsorgt werden.

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Teaser

Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. 

Leistungsbeschreibung

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

24.09.2013