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Verbraucherschutz

Info

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Darmstadt ist die zuständige Behörde für die Entgegennahme von Beschwerden von Verbrauchern über Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie für Beschwerden über mangelhafte Hygiene in Restaurants.

Die amtliche Überwachung beschränkt sich nicht nur auf Lebensmittel als solche, sondern auch auf kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Im Vordergrund steht der Verbraucherschutz, dessen Ziel es ist, den Bürger als Verbraucher vor Gesundheits¬gefahren, Täuschung und Übervorteilung zu schützen. Erreicht wird dies durch die gezielte Überwachung aller Betriebe, in denen Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände hergestellt, verarbeitet und angeboten werden.

Bedarfsgegenstände sind die Gegenstände des täglichen Lebens, mit denen Lebensmittel sowie der menschliche Körper in Berührung kommen, wie Brillengestelle, Kochgeschirr, Kleidung und ähnliches.

Der Bürger hat die Möglichkeit, sich mit Verbraucherbeschwerden oder Fragen direkt an das Amt zu wenden, zum Beispiel Beschwerden über:

  • verdorbene Lebensmittel  
  • unsaubere Betriebe  
  • Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben  
  • mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren   
  • fehlende Preisauszeichnung  
  • schlechte Qualität von Lebensmittel,   
  • Textilien, Spielzeug oder Verpackungsmaterial mit Geruchsemission

Auch schriftliche Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) werden entgegengenommen.

Rechtsgrundlagen

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Gebühren

Aufgrund der äußerst zahlreichen Dienstleistungen können nicht für jede Dienstleistung die Gebühren aufgezählt werden.

Für gewünschte Auskünfte zu den Gebühren für eine bestimmte Dienstleistung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AVV der Stadt Darmstadt telefonisch zur Verfügung.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Ziel des Verbraucherschutzes ist es, Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher vor schädlichen oder nachteiligen Auswirkungen von Konsumgütern und Dienstleistungen zu schützen.

Verbraucherinformation und Verbraucherberatung wird in Hessen durch etablierte Verbraucherschutzorganisationen vorgenommen. Im Bereich der Ernährungs- und Verbraucherbildung gibt es eine Vielzahl von Projekten, die von der Landesregierung in Kooperation mit verschiedenen Hessischen Verbraucherschutzorganisationen durchgeführt werden. Einen Schwerpunkt bildet dabei die schulische Zusammenarbeit.

Gängigerweise wird der Verbraucherschutz in 2 Bereiche unterteilt: den wirtschaftlichen und den Gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz.

An wen muss ich mich wenden?

Beratung und Verbraucherinformationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hessen, dem DHB - Netzwerk Haushalt - Landesverband Hessen -, im Verbraucherportal des Landes Hessen und beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind die jeweiligen Behörden bei den Landkreisen bzw. den Kreisfreien Städten.

https://www.verbraucher.de/home
https://www.dhb-netzwerkhaushalt-hessen.de
https://verbraucherfenster.hessen.de/
https://umwelt.hessen.de/Verbraucherschutz/Verbraucherrecht-und-Verbraucherpolitik

Was sollte ich noch wissen?

Aktuelle Warnungen und Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/liste/alle/deutschlandweit/10/0

Herausgebende Stelle

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

10.05.2012