Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird von der für den Wohnort zuständigen Behörde ausgestellt.
Die nächste Fischerprüfung findet am 30. September 2023 statt.
Eine Anmeldung ist aufgrund einer anstehenden Gesetzesänderung derzeit noch nicht möglich.
Voraussetzung für einen Fischereischein:
Hinzu kommmt:
Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Onlineterminvergabe
Sonstiges:
Alle zehn Jahre benötigt die Untere Fischereibehörde ein Behördenführungszeugnis der Belegart 0. Ein derartiges Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt beantragt. Als Verwendungszweck ist anzugeben: Fischereischein.
Eine sofortige Ausstellung/Verlängerung eines Fischereischeines ist somit in den Fällen nicht möglich, wo innerhalb der letzten zehn Jahre kein Führungszeugnis der Unteren Fischereibehörde vorgelegt wurde.
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Onlineterminvergabe
§ 25 Hessisches Fischereigesetz
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
Verwaltungsgebühr in EUR | Fischereiabgabe in EUR | |
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein | 10 | 7,50 |
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein | 18 | 27,00 |
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein | 36 | 50,00 |
Jugendfischereischein | 4 | 3,50 |
Jugendfischereischein | 6 | 17,00 |
Ausländerfischereischein | 5 | 7,50 |
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
30.09.2013