Personen, die Ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) zu beantragen.
Grundsicherungsleistungen können Personen erhalten, die
Zur Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten (Grundmiete inkl. Betriebskosten und Heizkosten) wird der derzeit gültige Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt.
Zusätzlich kann, bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G", ein Mehrbedarf in Höhe von 17 % des maßgeblichen Regelsatzes gewährt werden.
Hinweis: eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Ihre Unterlagen können Sie per Post oder per Email einreichen.
SGB XII, 4. Kapite