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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen

Info

Personen, die Ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) zu beantragen.

Grundsicherungsleistungen können Personen erhalten, die

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI sind, und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann

Zur Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten (Grundmiete inkl. Betriebskosten und Heizkosten) wird der derzeit gültige Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt.

Zusätzlich kann, bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G", ein Mehrbedarf in Höhe von 17 % des maßgeblichen Regelsatzes gewährt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherung SGB XII (siehe nebenstehender Kasten)
  • ggf. Antrag auf Übernahme von Mietschulden/Energieschulden (siehe nebenstehender Kasten)
  • Mietvertrag
  • Rentenbescheid
  • Personalausweis
  • Einstellungsbescheid (sofern vorhanden)

Hinweis: eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Ihre Unterlagen können Sie per Post oder per Email einreichen.

Rechtsgrundlagen

SGB XII, 4. Kapite