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Förderschulen

Info


Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule

Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule

Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderungkönnen spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Herausgebende Stelle

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

04.10.2016

Kontakt

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