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Fischerprüfung

Info

Die nächste Fischerprüfung findet am 30. September 2023 statt.


Da der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Abnahme der Fischerprüfung einen gemeinsamen Prüfungsausschuss gebildet haben, wird diese im jährlichen Wechsel von der Stadt Darmstadt und dem Landkreis ausgerichtet.

Einwohner aus der örtlichen Zuständigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg können sich daher lediglich in ungeraden Jahren mit dem Anmeldeformular (siehe Formularkasten) zur Fischerprüfung anmelden.

In geraden Jahren (ab 2020) muss die Anmeldung über den Landkreis Darmstadt-Dieburg erfolgen.

Die Einzelheiten zur Erlangung des hessischen Fischereischeines sind dem nebenstehenden Merkblatt zu entnehmen.

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.

Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:

  1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
  2. beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
  3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
  4. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.

https://hessenfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=8967474

Herausgebende Stelle