Darmstädter Jugendgruppen bzw. Jugendverbände, die den Grundsätzen für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 a Abs. 4 SGB VIII, Punkt 3, entsprechen und eine Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 4 SGB VIII mit dem Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt getroffen haben, können für ihre Angebote mit Kindern und Jugendlichen Zuschüsse aus dem Jugendpflegeetat erhalten.
Zuschüsse gibt es für:
Förderung im Bereich Freizeit und Erholung
Internationale Jugendbegegnung
Bildung und Fortbildung
Nähere Informationen, die aktuellen Richtlinien und Zuschussformulare erhalten sie hier.