Zurück

Wirtschaftsgärten

Info

Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich für die Errichtung einer Außenbewirtschaftung auf öffentlicher Fläche im Zusammenhang mit einem Gaststättenbetrieb. 

 

Was ist ein Wirtschaftsgarten?

Unter dem Begriff Wirtschaftsgarten werden in Darmstadt, sämtliche auf öffentlicher Fläche durch etwa Tische und Stühle betriebenen Gastronomiebetriebe subsumiert. 

Wichtig:
Für Wirtschaftsgärten auf privaten Flächen ist im Rahmen des Baurechts das Bauaufsichtsamt zuständig.

>>> Weitere Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag, der zum Inhalt die Art und Dauer der Sondernutzung hat, einschließlich Lageplan
  • Bei Gaststätten muß eine Konzession über die Nutzungsfläche vorliegen

Rechtsgrundlagen

Die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für den öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet sind wie folgt geregelt:

Gebühren

Je nach Größe der genutzten Fläche und Art und Weise der Nutzung - Auskünfte sind nur für konkrete Fälle möglich.

Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
  • Fahrradständer
  • Plakatierung

Inhalt der Erlaubnis

Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Anträge / Formulare

In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Herausgebende Stelle