Entsprechend der Festlegung des Verwaltungs-Vollstreckungs-Gesetzes werden öffentlich-rechtliche Forderungen durch die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde beigetrieben.
Neben Vollstreckungsmaßnahmen des Innendienstes (z. B. Lohn-, Miet-, Kontopfändung) werden die gemahnten, überfälligen Forderungen auch durch Vollziehungsbeamte der Stadt beigetrieben.
Die Vollstreckungsstelle der Stadt Darmstadt führt auch im Auftrag anderer Gemeinden / Städte, der GEZ oder IHK in Amtshilfe Vollstreckungsmaßnahmen durch.