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Umkennzeichnung (bei Diebstahl / Verlust der Kennzeichen)

Info

Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder müssen Sie eine Umkennzeichnung Ihres zugelassenen Fahrzeuges durchführen.

Benötigte Unterlagen

• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebestätigung
• Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
Bei Firmen/Vereinen: aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug/aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (zusätzlich noch Personalausweis oder Pass des Geschäftsführers/ Vorsitzenden Original oder Kopie; Einzel- und Gesamtprokura beachten!).
(Bitte beachten Sie, dass SEPA-Basislastschriftmandate und Handelsregisterauszüge nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen)

Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung Original oder Kopie)

• ggfs. das noch vorhandene Kennzeichenschild

- Diebstahlsanzeige von der Polizei oder

- Bei Verlust der Kennzeichen:
muss eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt werden. Die abzugebende Versicherung an Eides Statt (Kosten 30,70 Euro) macht Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

Bei Diebstahl der Kennzeichenschilder:
ist bei Vorlage der entsprechenden Diebstahlsanzeige von einer deutschen Polizeidienststelle, die Versicherung an Eides Statt nicht erforderlich. In diesen Fällen kann die Umkennzeichnung dann auch mittels Vollmacht an Dritte erfolgen. Die Bundespersonalausweise oder Reisepässe/Pässe mit Meldebescheinigung von beiden Personen sind hierbei vorzulegen.

Bei Beauftragten zusätzlich: Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten (siehe Formulare) Nur mit Diebstahlsanzeige möglich.


Sollten Sie keine Meldebescheinigung/Gewerbeanmeldung zur Hand haben, kann dies hier abgefragt werden (Mehrkosten hierfür: Meldedatenabfrage: 10,00 EUR, Gewerbeabfrage: 15,00 EUR).
Der Abruf der Meldedaten kann jedoch nur für Personen erfolgen, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).

27.90 € - 85,00 €

Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.

Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt 10,20 €. Eine Vorabreservierung kostet 2,60 €.

Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte und PIN bezahlen.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.