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Straßenmusik und Straßenkunst

Info

Anmeldung von Straßenmusik und Straßenkunst

Straßenmusik und Straßenkunst unterliegt der Erlaubnispflicht. Darbietungen sind in der Fußgängerzone in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet.

Pro Tag werden höchstens fünf Erlaubnisse erteilt.

Die Verwendung von Verstärkeranlagen ist untersagt.

Rechtsgrundlagen

§ 8 Präventionskonvention

Gebühren

7,- € pro Tag