Organisation und Betreuung der von der Stadt Darmstadt verwalteten unselbstständigen Stiftung.
Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verwaltet die rechtlich unselbständige „Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung“, die im Jahr 2012 aus der umbenannten Darmstädter Stiftung für Wohltätigkeitszwecke und zwei weiteren rechtlich unselbständigen Stiftungen errichtet wurde.
Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung regelt den Stiftungszweck, rechtliche Grundlagen und Verfahrungsabläufe. Die Stiftungssatzung finden Sie im vollen Umfang rechts im Formularkästchen.
Zuständigkeit
Zuständige Organisationseinheit für die Verwaltung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung ist die Finanzverwaltung – Abteilung Kämmerei.
Anträge auf Unterstützung richten Sie bitte an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Finanzverwaltung /Abteilung Kämmerei
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Die Anträge erfolgen schriftlich und sollen mindestens folgende Angaben enthalten:
Das Antragsformular finden Sie im rechten Formularkästchen.
Am Ende des Förderzeitraums ist zwingend ein Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung vorzulegen. Förderungen sind jährlich neu zu beantragen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gerk gerne zur Verfügung.
Beispiele für die Förderung
Allgemeine Informationen zu Stiftungen
Stiftungen können von natürlichen und juristischen Personen errichtet werden.
Informationen hierüber erhalten Sie von der Stiftungsbehörde, die auch das Stiftungsverzeichnis führt. Stiftungsbehörde ist in Hessen das jeweilige Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll (zum Beispiel beim Sitz der Stiftung in Darmstadt, das Regierungspräsidium Darmstadt).
Das Stiftungsverzeichnis und zusätzliche Informationen sind über die Internetseite des Regierungspräsidiums über den folgenden Link einsehbar:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de