Asylberechtigte, Flüchtlinge und staatenlose Flüchtlinge erhalten auf Antrag einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Voraussetzungen
§ 1 Abs. 3 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__1.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte.
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.