Allgemeine Informationen
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Sie geben Bürgerinnen und Bürgern sowie Gerichten Hilfestellung in verschiedensten Angelegenheiten.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören insbesondere:
1. Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften
z.B. für Grundschuldbestellungen, Löschungsbewilligungen zur Aufhebung von Hypotheken oder Vorsorgevollmachten / Betreuungsverfügungen.
(Bitte beachten: Die zu beglaubigende Unterschrift muss in Anwesenheit des Ortsgerichtsvorstehers bzw. der Ortsgerichtsvorsteherin geleistet werden.)
2. Beglaubigung der Abschriften / Kopien von öffentlichen und privaten Urkunden (Zeugnisse, usw.)
3. Schätzung des Wertes von bebauten und unbebauten Grundstücken/Immobilien
sowohl auf Ersuchen einer Behörde als auch auf Antrag von Beteiligten.
4. Oft müssen Ortsgerichte Nachlässe sichern, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder die Gefahr besteht, dass Unbefugte sich widerrechtlich das Erbe aneignen könnten.
5. Die Ortsgerichte erteilen Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, die vom Nachlassgericht zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten verwendet werden.
Jedes Ortsgericht hat im Regelfall 5 Mitglieder:
1 Ortsgerichtsvorsteher/in, 1 Stellvertreter/in und 3 Ortsgerichtsschöffen /-innen. Sie werden nach entsprechender Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung dem Präsidenten des Amtsgerichts vorgeschlagen und von diesem in der Regel für 10 Jahre ernannt. Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte/innen des Landes Hessen.
Die Darmstädter Ortsgerichte unterliegen der Dienstaufsicht durch den Präsidenten des Amtsgerichts Darmstadt sowie des Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Rechtsamt) sorgt für die räumliche Unterbringung der Ortsgerichte und stellt ihnen für ihre Arbeit die erforderliche Sachausstattung zur Verfügung.
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind insgesamt 5 Ortsgerichte gebildet, die jeweils für ihren Bezirk zuständig sind:
Ortsgericht Darmstadt I (Innenstadt)
(Stadtgebiet, außer Ortsgerichtsbezirke II, III,IV und V)
Ortsgericht Darmstadt II (Eberstadt)
Ortsgericht Darmstadt III (Arheilgen)
Ortsgericht Darmstadt IV (Wixhausen)
Ortsgericht Darmstadt V (Kranichstein)
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften Abschriften/Kopien ist das Ortsgericht, in dessen Bezirk die Person ihren Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder ständigen Arbeitsplatz hat.
Die Zuständigkeit für Schätzungen des Wertes von Grundstücken richtet sich danach, in welchem Ortsgerichtsbezirk sich das Grundstück befindet.
Informationen zu Ansprechpartnern, Rufnummern und Anschriften sowie Sprechzeiten der einzelnen Ortsgerichte erhalten Sie über die oben stehenden Links.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Amtshandlungen des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte in Hessen erhoben.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Allgemeine Informationen zu den hessischen Ortsgerichten und ihren Aufgaben finden Sie auch in der
Luisenplatz 5 a
64283 Darmstadt
ÖPNV Luisenplatz
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt