Beschreibung
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
- seit mindestens 27 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
- über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Erwerbstätigkeit
Eine Niederlassungserlaubnis erlaubt in der Regel jede Art von Erwerbstätigkeit. Nur in besonderen Einzelfällen ist die Einschränkung der Arbeitserlaubnis möglich.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- letztmalig im Besitz einer Blauen Karte EU
- Mindestens 27 Monate Beschäftigung und einfache Deutsch-Kenntnisse
- Wenn Sie einfache Deutsch-Kenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 27 Monaten eine Beschäftigung ausüben.
- Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
- Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Altersvorsorge
- Für die Dauer der Beschäftigung von 27 Monaten müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
- Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (Regelberufe) seit 01.01.2024 beträgt 45.300 € (brutto) oder
- Mindestgehalt Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (Mangelberufe) z. B. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie seit 01.01.2024 beträgt 41.041,80 € (brutto)
- Ausreichender Krankenversicherungsschutz
- Nachweis der Kenntnisse der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
- Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern
oder
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- letztmalig im Besitz einer Blauen Karte EU
- Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutsch-Kenntnisse
- Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Altersvorsorge
- Für die Dauer der Beschäftigung von 21 Monaten müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
- Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (Regelberufe) seit 01.01.2024 beträgt 45.300 € (brutto) oder
- Mindestgehalt Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (Mangelberufe) z. B. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie seit 01.01.2024 beträgt 41.041,80 € (brutto)
- Ausreichender Krankenversicherungsschutz
- Nachweis der Kenntnisse der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
- Keine Straftaten
- Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte.
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.