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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Beschreibung

Wenn Sie

  • mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
  • seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
  • ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
  • der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,

können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Erwerbstätigkeit
Eine Niederlassungserlaubnis erlaubt in der Regel jede Art von Erwerbstätigkeit. Nur in besonderen Einzelfällen ist die Einschränkung der Arbeitserlaubnis möglich.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zu einem Deutschen seit 3 Jahren
  • Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben.
  • Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen.
    Der deutsche Familienangehörige kann Ihr Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,Kind oder Elternteil sein.
    Die familiäre Lebensgemeinschaft muss ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren und auch weiterhin bestehen.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein. Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Arbeitslosengeld II) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert. Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) besitzen.
  • Keine Straftaten
  • Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Personalausweis oder Kinderausweis des deutschen Familienangehörigen
  • Bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

  • Bei Arbeitnehmern:
    -> Arbeitsvertrag
    -> Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten drei Monate
  • Bei Selbständigen und Freiberuflern:
    -> Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister. Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigter
    -> letzter Steuerbescheid
  • Bei Rentnern: Rentenbescheid
  • Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:
    -> Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
    -> Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
    -> Aussagekräftiges fachärztliches Attest
  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen: Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen? Dann bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit (z. B. Bescheid).
  • Krankenversicherungsnachweis:
    -> wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    -> wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
  • Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Haushaltsbescheinigung
  • Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder:
    Bescheinigung über den Besuch der Schule oder einer beruflichen Ausbildung ist erforderlich bei:
    -> einem volljährigen ausländischen Kind eines deutschen Elternteils oder
    -> einem ausländischen Elternteil eines volljährigen deutschen Kindes.

Rechtsgrundlagen

§ 28 Abs. 2 AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.