Wenn Sie seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ist dies bereits nach 2 Jahren Beschäftigung als Fachkraft möglich.
Sie besitzen als Fachkraft eine Blaue Karte EU? Dann gelten andere Voraussetzungen. Bitte informieren Sie sich dazu in der Dienstleistung "Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU"
Erwerbstätigkeit
Eine Niederlassungserlaubnis erlaubt in der Regel jede Art von Erwerbstätigkeit. Nur in besonderen Einzelfällen ist die Einschränkung der Arbeitserlaubnis möglich.
Voraussetzungen
§ 18c Abs. 1 AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.